Garantie

Gemäß den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) muss der Händler sicherstellen, dass die Maschine mit dem Endkunden als Eigentümer registriert wird. Dies ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie. Füllen Sie die „Maschinenkarte“ aus, die jedem Anbaugerät beiliegt, das von Holms versendet wird – oder füllen Sie sie direkt hier auf unserer Website aus. Es ist sehr wichtig, dass die Seriennummer des Anbaugeräts korrekt eingetragen wird. Eine falsche Seriennummer bedeutet, dass wir keine Registrierung vornehmen können.

Holms garantiert, dass Werkzeuge und Ersatzteile den Spezifikationen der technischen Dokumentation wie Katalogen, Ersatzteillisten und Fahreranweisungen entsprechen. Die Garantie gilt innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung des Werkzeugs an den Endkunden und deckt nur Produktfehler ab, die produktions- und baubedingt sind. Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch unsachgemäße Verwendung, unzureichende Wartung, unsachgemäße Installation oder normalen Verschleiß verursacht werden. Darüber hinaus deckt die Garantie nicht die Kosten für Fracht, Ausfallzeiten oder Aufprallschäden. Damit die Garantie gültig ist, muss der Händler die begleitende Maschinenkarte an Holms oder das Formular auf dieser Seite ausfüllen und einreichen. 

Weitere Informationen finden Sie unter Verkaufsbedingungen.

 

Informationen zum Endverbraucher


Damit die Garantie gelten kann, ist es wichtig, dass Sie das untenstehende Formular ausfüllen

Lesen Sie hier, wie Holms mit Ihren personenbezogenen Daten hier.

 

Välj språk / Choose language

     

ANBAUGERÄT REGISTRIEREN – Angaben zum Endkunden

GDPR

de_DEDeutsch